abs
Absolute Differenz gibt die Veränderung eines Kurses zum Vortageskurs an. Die absolute Differenz kann ebenfalls zwischen dem aktuellen Kurs und dem Kaufkurs berechnet werden. Ein positiver Wert weist einen Gewinn aus, ein negativer einen Verlust.
An der Frankfurter Börse wird die absolute Differenz jeweils in Euro angegeben.
Additional Margin
Die Additional Margin deckt die potenziellen Glattstellungskosten, die bei der ungünstigsten möglichen Preisentwicklung (Worst-Case-Loss) innerhalb der nächsten 24 Stunden anfallen könnten. Die Margin ist vom Kontraktinhaber an das zentrale Clearinghaus zu zahlen.
Synonyme:
Clearing
Ad-hoc-Publizität
Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach erstreckt sich die
Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die
von ihm begebenen Wertpapiere, die an einer inländischen Börse zum Amtlichen
Markt oder zum Geregelten Markt zugelassen sind. Die im Freiverkehr
gehandelten Wertpapiere sind hiervon ausgenommen.
Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderkenntnissen
entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer
Geldbuße geahndet werden.
Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob
die Emittenten ihrer Publizitätspflicht nachkommen, entscheidet die
Börsengeschäftsführung darüber, ob die Veröffentlichung der Insiderinformation
eine (vorübergehende) Kursaussetzung oder die Einstellung des Börsenhandels
erfordert. Daher hat der Emittent beide Stellen vor der Veröffentlichung per
Fax über die Insiderinformation zu unterrichten.
Die Insiderinformation ist anschließend nach § 5 WpAIV, Absatz 1 (Verordnung
zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem
Wertpapierhandelsgesetz) in deutscher Sprache zu veröffentlichen, und zwar
zunächst über ein elektronisches Informationsverarbeitungssystem. Außerdem
muss die Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat im
Internet unter der Adresse des Emittenten zugänglich sein. Unternehmen, die im
Prime Standard der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind, sind
verpflichtet, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu
publizieren.
Ein Beleg für die Veröffentlichung ist nach § 5 WpAIV, Absatz 3 unverzüglich
schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsführungen der Börsen, an denen
die Wertpapiere oder deren Derivate zum Handel zugelassen sind, und an die
BaFin zu übersenden.
Aktuelle Ad-hoc-Meldungen finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich
Nachrichten .
AIBD-Rendite (Rendite nach ISMA)
Die AIBD-Rendite ermittelt die Effektivverzinsung von Anleihen unter
Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zinsverrechnung werden die für einen Tag angefallenen (Stück-) Zinsen dem
Kapital zugeschlagen und am nächsten Tag wieder verzinst.
Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der
Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.
AIBD steht für "Association of International Bond Dealers", den früheren Namen
der ISMA (= International Securities Market Association).
Akquisitionswährung
Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier börsennotierter Unternehmen durch den Tausch ihrer Namensaktien verwendet.
Aktie
Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.
Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das
- Teilnahmerecht an der Hauptversammlung;
- Stimmrecht in der Hauptversammlung;
- Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn;
- Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien;
- Auskunftsrecht;
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals, dem Grad der Übertragbarkeit und dem Umfang der verbrieften Rechte unterscheidet man zwischen
- Nennwert- und Stückaktien;
- Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
- Stamm- und Vorzugsaktien.
Verwandte Begriffe
Stammaktie
Aktienanalyse
Man unterscheidet zwischen der fundamentalen und der technischen
Aktienanalyse. Erstere untersucht die Ertragskraft eines Unternehmens und
versucht, auf dieser Basis die interessantesten Einzelwerte herauszufiltern
bzw. die künftige Kursentwicklung der Aktie zu prognostizieren. Die technische
Aktienanalyse nimmt historische Kursdaten als Grundlage für die Prognose über
die künftige Entwicklung einer Aktie bzw. für die Bestimmung des geeigneten
Kauf- oder Verkaufzeitpunkts und bedient sich dazu verschiedener
mathematischer Verfahren.
Analysten veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Einschätzung in Form von
Empfehlungen wie ?Kaufen?, ?Halten?, ?Verkaufen?.
Aktuelle Analysen auf boerse-frankfurt.com werden im Bereich
Nachrichten gebündelt.
Aktienanleihen
Aktienanleihen gehören zu den sog. verbrieften Derivaten. Sie sind an die
Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen zudem einen Kupon, der
Zinszahlungen garantiert. Am Ende der Laufzeit kann der Emittent den
Nominalbetrag plus Zinsen oder eine zuvor festgelegte Zahl von Aktien plus
Zinsen auszahlen.
Aktienanleihen in der Zeichnung finden Sie unter www.boerse-frankfurt.com/zeichnen .
Aktienbuch
Emittenten von Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Aktionäre haben das Recht, das Aktienregister einzusehen.
Synonym: Aktienregister
Aktiengesellschaft (AG)
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Grundkapital von 50.000 ?
erforderlich. Es ist in Aktien mit jeweils gleichem Nennwert zerlegt; der
Mindestnennwert beträgt 1,00 ?. Viele AGs haben ihr Grundkapital in
nennwertlose Stückaktien aufgeteilt, bei denen statt eines Nennwertes (und
damit Währungsbetrags) das prozentuale Verhältnis zum Grundkapital angegeben
ist.
Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer Einlage
beteiligt und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine persönliche Haftung von
Aktionären, also eine Haftung mit dem Privatvermögen, gibt es nicht.
Die AG hat drei gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane:
den Vorstand
den Aufsichtsrat
die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)
Die Rechtsform der AG ermöglicht es Unternehmen, durch Nutzung großer Mengen
an Beteiligungskapital expansive Ziele zu verfolgen. Zur Gewinnung von
zusätzlichem Eigenkapital dient v. a. der Börsengang, verbunden mit
verschiedenen Wegen der Kapitalerhöhung.
Aktiengesetz
Das Aktiengesetz (AktG) vom 6. September 1965 regelt vor allem die Gründung, die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern, Kapitalmaßnahmen und die Auflösung.
Aktienindex
Aktienindizes werden börsentäglich von Börsen, Banken, Beratungsfirmen, der
Wirtschaftspresse oder anderen Finanzexperten berechnet, aktualisiert und
publiziert. Sie bilden einzelne Marktsegmente, Branchen, Aktiengruppen oder
bestimmte Themen und Trends ab.
Aktienindizes werden sowohl als Kursindizes als auch als Performance-Indizes
nach den Formeln von Laspeyres oder Paasche berechnet. Die Indizes der
Deutschen Börse sind kapitalgewichtet, d. h. das Gewicht einer Aktie bemisst
sich nach dem Anteil an der gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen
Werte. Im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Gewichtung
nach Streubesitz umgestellt: Zur Gewichtung der Einzelwerte in den Indizes
wird seitdem ausschließlich der frei handelbare Teil des Grundkapitals jedes
Unternehmens herangezogen. Hat ein Unternehmen mehrere Aktiengattungen
(Aktientypen) begeben, dann wird jeweils nur die größere und liquidere Gattung
im Auswahlindex berücksichtigt.
Auswahlkriterien für die Aufnahme in einen Aktienindex der Deutschen Börse
sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes.
Verfolgt man den Stand eines Aktienindex im Zeitverlauf, erhält man Auskunft
über die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden Aktienportfolios. Somit
eignet sich ein Aktienindex als Indikator für das Börsenklima, die Konjunktur
oder die Entwicklung einzelner Branchen. Für bestimmte Finanzinstrumente wie
Index-Zertifikate oder -Optionen dient er als Basiswert (?underlying
instrument?) und Bezugsgröße.
Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind DAX® (Deutschland), Dow Jones EURO
STOXX® (Europa), Dow Jones Industrial Average oder Nasdaq (USA).
Eine Aufstellung aller Indizes der Deutschen Börse finden Sie auf boerse-frankfurt.com/indizes
Aktienkapital
Das Aktien- oder Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft beträgt
mindestens 50.000 ? und ist in Nennwert- oder Stückaktien aufgeteilt. Die
Bestimmungen zum Mindestbetrag des Grundkapitals sind in § 7 und § 228 des
Aktiengesetzes geregelt.
Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter den
Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist allerdings nur dann
zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder
erreicht wird.
Aktienkurs
Ein Aktienkurs wird anhand der vorliegenden Kauf- und Verkaufsorders vom Skontroführer im Parketthandel oder im elektronischen Handelsystem automatisch ermittelt.
Aktienoption
Der Handel mit Optionen gehört zur Gruppe der Termingeschäfte; den Schreiber der Optionen nennt man Stillhalter.
Aktienregister
Emittenten von Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters
verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren
Veränderungen wieder. Jeder Aktionär hat das Recht, seine eigenen Daten im
Aktienregister einzusehen.
Aktienrückkauf
Seit 1998 können Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die
Börse zurückkaufen, wobei die Aktionäre der Aktiengesellschaft dem Rückkauf
auf einer Hauptversammlung zustimmen müssen. Dies ist im Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt.
Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen, eine
feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer
Unternehmensübernahme einsetzen wollen. Durch den Rückkauf steigt meist der
Aktienkurs, da sich der Gewinn pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am
Markt verbleibenden Aktien erhöht.
Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit von beispielsweise 1:10 erhält ein Aktionär für eine
Aktie zehn neue Aktien, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Der
Anteil einer Aktie am Grundkapital vermindert sich allerdings entsprechend dem
Split-Verhältnis. Bei Nennwertaktien wird der Nennwert je Aktie entsprechend
vermindert.
Ein Aktiensplit wird oft durchgeführt, um eine Aktie ?billiger? erscheinen zu
lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen.
Aktiensplits werden online in den Börsenmeldungen auf boerse-frankfurt.com im Xetra-Newsboard
veröffentlicht.
Aktiv verwalteter Fonds
Aktiv verwaltete Fonds werden von Fondsgesellschaften emittiert. Einige solcher Fonds werden im Segment Xetra® Activ Funds der Deutsche Börse AG gehandelt. Anleger können die Fondsanteile über die Börse wie einzelne Aktien fortlaufend kaufen oder verkaufen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Fonds zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag. Durch die Anpassung des Fondsportfolios an sich verändernde Marktbedingungen, versucht der aktiv verwaltete Fonds die Performance eines Referenzindex zu übertreffen. Dividenden werden in der Regel reinvestiert.
Alpha
Die Kennziffer Alpha (auch: Alphafaktor, a) bezeichnet das Maß für eine abweichende Wertentwicklung eines Wertpapiers gegenüber einer Vergleichsgröße (Benchmark). Damit veranschaulicht sie den Teil der Rendite des Wertpapiers, der von der Rendite des Gesamtmarktes unabhängig ist. In aktiv gemanagten Fonds versucht der Fondsmanager, die Entwicklung der jeweiligen Benchmarkt durch Auswahl der richtigen Aktien zu übertreffen.
Meist werden relevante Indizes als Benchmark genutzt. Bei einer Aktie kann dies zum Beispiel der Branchendurchschnitt in Form des Sektorindex sein, bei einem Fonds, der vorrangig in deutsche Standardwerte investiert, der Leitindex DAX.
Das Alpha für Fonds wird bei boerse-frankfurt.de auf den Datenblättern der Fonds im Bereich der Kennzahlen angegeben.
Am Geld
Eine Option ist am Geld, wenn der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt identisch mit dem Kurs des Basiswertes ist. Die Option hat damit keinen inneren Wert. In der Praxis spricht man auch dann von ?am Geld?, wenn sich der aktuelle Kurs des Basiswertes in der Nähe des Basispreises befindet. Inzwischen wird diese Bezeichnung auch bei strukturierten Anlageprodukten wie Discount-Zertifikaten verwendet und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Stand des Basiswertes im Verhältnis zum Cap.
American Depositary Share (ADS)
Ausländische Unternehmen können nur mit ihren Namensaktien an der
amerikanischen NYSE und NASDAQ notieren. Der Handel von Stammaktien ist nur
über Aktienersatzscheine (ADS) möglich.
American Depository Receipt (ADR)
American Depository Receipts (ADRs) sind von amerikanischen Banken begebene
Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich
auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs
werden in den USA begeben und an Börsenweltweit stellvertretend für die
Originalaktie gehandelt. Ihr europäisches Pendant sind GDRs (Global Depository Receipts).
Amerikanische Option
Synonym: American StyleGegensatz: Europäische Option
Amerikanische Optionen können von ihren Inhabern innerhalb der
Ausübungsfrist jederzeit ausgeübt werden, Europäische Optionen
dagegen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich am Laufzeitende.
Amtlicher Markt
Der Amtliche Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt
worden. Damit ist die bisher bestehende Unterteilung der organisierten
Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Im
Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten
der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Wertpapiere, die vor dem 1. November
2007 zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als
zum Regulierten Markt zugelassen.
Angebotskurs
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht den Briefkurs entweder per Ausruf auf dem
Parkett oder durch Einstellung in das offene Orderbuch eines elektronischen
Handelssystems.
Synonyme: Briefkurs
Anleihe
Synonyme: Bond, festverzinsliches Wertpapier, Obligation, Rente(npapier),
Schuldverschreibung.
Anleihen werden von der ?öffentlichen Hand?, von Kreditinstituten oder
Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur
langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten
Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der
Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich
festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche
Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie auf
boerse-frankfurt.com im Bereich
Anleihen .
Arbitrage
Bei der Arbitrage werden zwei Ausprägungen unterschieden: Differenz- und
Kapitalmarktarbitrage. Bei einer Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer
Wertpapiere an einer Börse zu einem günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich
an einer anderen Börse zu einem höheren Preis. Dadurch steigt die
Nachfrage und somit der Kurs des Wertpapiers am Ort mit dem niedrigeren Preis.
An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der Kurs des Wertpapiers aufgrund
des höheren Angebots. Dadurch gleichen sich die Preise an den
unterschiedlichen Börsenplätzen an.
Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage) bezeichnet die
Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem Finanzinstrument zur selben
Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht. Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben
Tag auslaufende Option auf eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder
über den Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu
verkaufen.
Art
Art beschreibt die Marktmeinung hinter einem Anlage- oder Hebelprodukt. Long,
Call bzw. Bull setzt auf steigende Kurse, Short, Put bzw. Bär setzt auf
fallende Kurse.
AS-Fonds
?AS? steht für ?Altersvorsorge-Sondervermögen?. Da das Ziel von
AS-Fonds der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ist, gibt der
Gesetzgeber Grundstrukturen für die Zusammensetzung der AS-Fonds aus
Aktien, Anleihen, Immobilien und liquiden Mitteln vor. Der Fonds ist somit
nicht auf bestimmte Anlageformen ausgerichtet; Schwerpunkt der Anlagen sollten
jedoch Substanzwerte sein. Erträge werden grundsätzlich thesauriert.
Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet,
dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren
anzubieten. Dieser sieht regelmäßige Einzahlungen bis zur Vollendung des 60.
Lebensjahres vor. Am Ende der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer
einmaligen Auszahlung oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten
Beträgen.
Ask
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Ask durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems oder durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Verkaufskurs von den Emittenten gestellt.
Synonym: Verkaufskurs, Briefkurs
Gegensatz: Bid
Asset-Backed-Security
Durch die Emission von Asset-Backed-Securities (ABS) erhält ein Unternehmen liquide Mittel: Das Unternehmen verkauft einen Teil seiner Forderungen an eine eigens für dieses Finanzierungsmodell gegründete Tochtergesellschaft. Diese refinanziert sich durch die Ausgabe von ABS. Die Emission von ABS ist auch auf Forderungen möglich, die in Raten bezahlt werden, z. B. Forderungen aus Leasing-Finanzierungen, Autokrediten mit längerer Laufzeit, gesicherten Konsumentenkrediten und ähnlichen Forderungen. ABS werden getilgt, sobald die Forderungen durch die Schuldner beglichen wurden.
Durch die Finanzierung über ABS erweitern Unternehmen ihre bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten und senken ihre Finanzierungskosten.
Aufgeld (Optionsscheine)
Das Aufgeld wird ermittelt, um einen Optionsschein zu einem bestimmten
Zeitpunkt zu bewerten. In der Regel wird zur besseren Einschätzung des
Optionsscheins das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld)
ausgewiesen.
Beispiel: Ausstattung eines Call-Optionsscheins
Aktueller Kurs
des Optionsscheins: 40 ?Aktueller Kurs der Aktie (Basiswert):
150 ?Basispreis: 100 ?
Das Optionsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Aktien zu
Optionsscheinen. In diesem Fall nehmen wir eine Aktie pro zwei Optionsscheine
an:
Optionsverhältnis = 1 Aktie : 2 Optionsscheine = 0,5Die
Restlaufzeit beträgt zwei Jahr
Berechnung des Aufgelds:
Kurs des Optionsscheins :
Optionsverhältnis = 40 ? : 0,5 = 80 ?
Basispreis + 80 ? ? Aktienkurs = 100 ? + 80 ? ? 150 ? = 30 ?
(30 ? : Aktienkurs) * 100 = (30 ? : 150 ?) * 100 = 20%
Jährliches Aufgeld = 20 % : Restlaufzeit in Jahren
= 20 % : 2 = 10 %
Auktion
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die
Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die
Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein
Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die
Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der
Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die
Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem
Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere
feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je
nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei
Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben
sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch
teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase
wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein
Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden
diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip
Auktionsprinzip
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die
Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die
Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein
Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die
Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der
Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die
Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra® ermittelt Kurse nach dem
Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere
feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je
nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei
Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben
sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch
teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase
wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein
Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden
diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "market maker"-Prinzip
Aus dem Geld (Optionsscheine)
Eine Option ist aus dem Geld, wenn bei einem Call der Basispreis zum
Betrachtungszeitpunkt über dem Kurs des Basiswertes liegt bzw. bei einem
Put darunter. Die Option hat in diesen Fällen keinen inneren Wert.
Ausgabeaufschlag (XTF)
Der Ausgabeaufschlag ist ein Entgelt, das die Fondsgesellschaft für die
Herausgabe eines Fondsanteils erhebt. Meist handelt es sich um einen
prozentualen Aufschlag auf den Ausgabepreis (bis zu 5 Prozent). Beim
Fondshandel über die Börse Frankfurt fallen keine Ausgabeaufschläge an.
Ausgabepreis
Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der
Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten, außerbörslichen
Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den
Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu
zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je
ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und
wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich
veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen
Market Maker fortlaufend Preise für die Fondsanteile.
Alle aktuellen Fondspreise an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com/fonds
Auskunftsrecht des Aktionärs
Das Auskunftsrecht des Aktionärs gilt nicht, wenn der Vorstand sich durch die Auskunft strafbar macht oder die Auskunft der Gesellschaft bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen schadet.
Bestimmungen zu den Grundsätzen der Auskunft sind im Aktiengesetz § 131 geregelt.
Auslandsanleihen
Auslandsanleihen werden von europäischen Emittenten im Ausland oder von ausländischen Emittenten in Europa begeben. Im Vergleich zu europäischen Anleihen in Euro haben Auslandsanleihen ein zusätzliches Wechselkursrisiko.
Synonym: Währungsanleihen
Ausreißer-Gap
Ausreißer-Gaps treten auf, wenn die "Masse" den Trend erkannt hat und an sein Fortbestehen glaubt. Dies ist typischerweise in der Mitte des Trends der Fall.
Ausschüttung
Unternehmen zahlen oft einen Teil des erwirtschafteten Gewinns an die
Anteilseigner aus. Bei Aktiengesellschaften geschieht das in Form von
Dividenden.
Als ausgeschüttetes Kapital gelten auch Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien
und Verkaufserlöse, die an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Bei Fonds
werden die anfallenden Renditen entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet
oder thesauriert, also einbehalten und weiter zur Erreichung des Anlageziels
des Fonds eingesetzt.
Aussetzung der Kursnotierung
Der Handel von Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden. Über
die Aussetzung entscheidet die Börsengeschäftsführung. Eine
Kursaussetzung signalisiert den Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände
eingetreten oder zu erwarten sind, die für dessen Bewertung von erheblicher Bedeutung
sind. Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die
Handelsaussetzung sollte stets so kurz wie möglich sein, jedoch so lange
andauern, bis die aktuellen Umstände möglichst allen Anlegern bekannt sind.
Aktuelle Handelsaussetzungen werden auf boerse-frankfurt.com in den Bekanntmachungen
gemeldet.
Ausübung (Optionsscheine)
Man spricht von Ausübung, wenn Inhaber einer Option ihr Kauf- (Call) oder
Verkaufsrecht (Put) zum Basispreis (Ausübungspreis) wahrnehmen. Das
Optionsrecht kann bei einer amerikanischen Option an jedem Bankarbeitstag
während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden; bei einer Europäischen
Option ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich. Die
Emissionsbedingungen können eine Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb
ganz bestimmter Zeiträume (Ausübungsfrist) vorsehen.
Ausübungsfrist (Optionsscheine)
Der Inhaber einer Option kann innerhalb der Ausübungsfrist von seinem
Optionsrecht Gebrauch machen, d. h. er kann in diesem Zeitraum eine bestimmte
Menge des Basiswertes zum vereinbarten Kurs kaufen (Call) oder verkaufen
(Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das Optionsrecht.
Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der
Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine
automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor.
Automatische Ausübung
Die automatische Ausübung ist in den Ausstattungsmerkmalen des Optionsscheins festgelegt.